Alle von mir in Handarbeit angebotenen Waren werden mit größter Sorgfalt hergestellt bzw. angefertigt. Dabei achte ich auf die Verarbeitung von hochwertigen Materialien und beziehe diese ausschließlich über namhafte Hersteller und Händler.
Sollte sich ein Materialteil im Nachhinein als fehlerhaft herausstellen, übernehme ich für dieses die gesetzliche Gewährleistung im Rahmen der Gewährleistungsfrist nach § 438 BGB und biete dem Kunden entsprechend die folgenden Rechte an, wobei immer erst eine Nacherfüllung erfolgt:
Eine weitere Garantie gewähre ich nicht.
Ich behalte mir vor, für zurückgesendete Ware, die nicht im Originalzustand ist, gegebenenfalls Wertersatz zu verlangen.
Da es sich bei meinen angefertigten Waren um Gebrauchswaren handelt, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate. Ich weise darauf hin, dass nach dem Ablauf von 6 Monaten die Beweislast umgekehrt wird und auf den Kunden übergeht. (§476 BGB)